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Anlagegold ist umsatzsteuerfrei

Von Maximilian Budziat Aktualisiert am 4 Min. Lesezeit

Auf fast alles, was Sie in Deutschland kaufen, zahlen Sie 19 % Mehrwertsteuer. Auf Anlagegold nicht. Was hinter dieser Ausnahme steckt, welche Münzen dazugehören und was das für Ihren Einkauf bedeutet, erklären wir hier.

Das Wichtigste in Kürze

  • Anlagegold ist in der gesamten EU von der Umsatzsteuer befreit – in Deutschland nach § 25c UStG.
  • Dazu zählen Goldbarren ab 995/1000 und Goldmünzen, die vier Bedingungen erfüllen.
  • Der Krügerrand gehört dazu, obwohl er „nur“ 22 Karat hat.
  • Silber, Platin, Schmuck und Sammlerstücke sind nicht befreit.
  • Bestellen Sie Gold mit einer Geschenkbox, wird die Box separat mit 19 % berechnet.

Warum Gold keine Mehrwertsteuer kostet

Der Gesetzgeber behandelt Anlagegold nicht wie eine Ware, die verbraucht wird, sondern wie eine Geldanlage. Und auf Geldanlagen – etwa den Kauf von Aktien oder das Sparen auf einem Konto – wird keine Umsatzsteuer erhoben.

Die Regel gilt einheitlich in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Grundlage ist die EU-Richtlinie zur Sonderregelung für Anlagegold, die Deutschland zum 1. Januar 2000 umgesetzt hat. Seitdem steht in § 25c des Umsatzsteuergesetzes:

Die Lieferung, die Einfuhr und der innergemeinschaftliche Erwerb von Anlagegold […] sind steuerfrei.

§ 25c Abs. 1 Satz 1 UStG

Für Sie bedeutet das: Bei einer Goldmünze im Wert von 400 € sparen Sie gegenüber einer regulär besteuerten Ware rund 76 € Umsatzsteuer.

Was als Anlagegold zählt

Goldbarren

Barren und Plättchen gelten als Anlagegold, wenn sie einen Feingehalt von mindestens 995/1000 haben und ein vom Goldmarkt akzeptiertes Gewicht aufweisen – von einem Gramm bis zu einem Kilogramm und mehr. Hersteller, Feingehalt und Gewicht sind üblicherweise auf dem Barren eingeprägt.

Goldmünzen

Bei Münzen ist es etwas genauer geregelt. Eine Goldmünze ist Anlagegold, wenn sie alle vier Bedingungen erfüllt (§ 25c Abs. 2 Nr. 2 UStG):

  1. Feingehalt von mindestens 900/1000
  2. nach dem Jahr 1800 geprägt
  3. im Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel, heute oder früher
  4. üblicherweise zu einem Preis verkauft, der den Wert ihres Goldgehalts um nicht mehr als 80 % übersteigt

Damit niemand jede Münze selbst prüfen muss, veröffentlicht die EU-Kommission jedes Jahr ein Verzeichnis der Goldmünzen, die diese Bedingungen erfüllen. Für Münzen auf dieser Liste gilt die Befreiung das ganze folgende Jahr.

Bekannte AnlagemünzenHerkunftFeingehalt
KrügerrandSüdafrika916,7/1000
Maple Leaf GoldKanada999,9/1000
Wiener PhilharmonikerÖsterreich999,9/1000
American EagleUSA916,7/1000
BritanniaGroßbritannien999,9/1000

Der Krügerrand hat einen Feingehalt von 916,7/1000 (22 Karat). Die Beimischung von Kupfer macht ihn widerstandsfähiger und gibt ihm seinen typischen rötlichen Goldton. Er enthält trotzdem die volle angegebene Menge Feingold – und ist eindeutig Anlagegold.

Was nicht dazugehört

Nicht alles, was aus Gold ist oder wie eine Münze aussieht, ist steuerfrei:

  • Silber, Platin und Palladium: Für diese Metalle gibt es keine vergleichbare Befreiung. Silbermünzen werden mit 19 % oder differenzbesteuert verkauft.
  • Goldschmuck: Er ist ein Gebrauchsgegenstand, keine Geldanlage.
  • Medaillen: Sie sind kein gesetzliches Zahlungsmittel.
  • Sammlermünzen: Werden sie weit über ihrem Goldwert gehandelt, fallen sie aus der Befreiung.
  • Industriegold: etwa Barren unter 995/1000 oder Goldgranulat.

Was das bei Orlind bedeutet

Unsere Goldmünzen verkaufen wir umsatzsteuerfrei. Im Shop erkennen Sie das am Hinweis „umsatzsteuerfrei (Anlagegold, § 25c UStG)“ direkt unter dem Preis, und auf Ihrer Rechnung steht der entsprechende Vermerk.

Bestellen Sie eine Goldmünze zusammen mit einer unserer Geschenkboxen, sind das zwei eigenständige Artikel:

PositionUmsatzsteuer
Goldmünze, z. B. Krügerrand 1/10 Unzekeine
Geschenkbox aus Holz19 %
Versandkostenanteilig nach Warenwert

Die Versandkosten teilen wir anteilig auf: Der Anteil, der auf das Gold entfällt, ist steuerfrei, der Anteil für Box oder Silber enthält 19 %. So zahlen Sie nie mehr Steuer als nötig.

Häufige Fragen

Warum ist Gold von der Mehrwertsteuer befreit?

Anlagegold wird steuerlich wie eine Geldanlage behandelt. Die Befreiung ist EU-weit einheitlich geregelt und soll den Erwerb von Gold als Wertanlage nicht verteuern.

Ist jede Goldmünze steuerfrei?

Nein. Sie muss mindestens 900/1000 fein, nach 1800 geprägt und gesetzliches Zahlungsmittel sein und darf üblicherweise nicht mehr als 80 % über ihrem Goldwert gehandelt werden. Gängige Anlagemünzen wie der Krügerrand erfüllen das.

Ist Gold auch für Unternehmen steuerfrei?

Ja, die Befreiung gilt unabhängig davon, ob Privatpersonen oder Unternehmen kaufen. Unternehmen können entsprechend keine Vorsteuer abziehen.

Warum muss ich auf Silbermünzen Steuer zahlen?

Für Silber gibt es keine vergleichbare Befreiung. Es wird entweder mit 19 % oder differenzbesteuert verkauft, dann nur mit Steuer auf die Händlermarge.

Steht die Steuerfreiheit auf meiner Rechnung?

Ja. Bei jeder steuerfreien Position vermerken wir „Steuerfreie Lieferung von Anlagegold gemäß § 25c UStG“, wie es das Gesetz vorschreibt.

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